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   BFH, 01.06.1967 - V 208/64   

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https://dejure.org/1967,1421
BFH, 01.06.1967 - V 208/64 (https://dejure.org/1967,1421)
BFH, Entscheidung vom 01.06.1967 - V 208/64 (https://dejure.org/1967,1421)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 1967 - V 208/64 (https://dejure.org/1967,1421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 247
  • BStBl II 1968, 68
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • RFH, 26.05.1939 - V 129/38
    Auszug aus BFH, 01.06.1967 - V 208/64
    In diesem Zeitpunkt verschafft der Schuldner dem Gläubiger und dieser seinem Abnehmer die Verfügungsmacht (siehe auch Urteil des RFH V 129/38 vom 26. Mai 1939, RStBl 1939, 885).
  • BFH, 16.04.1975 - V R 2/71

    Verwertung eines Grundstücks - Sicherungsübereignung - Lieferung des

    In einem solchen Fall werde nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 1. Juni 1967 V 208/64, BFHE 90, 247, BStBl II 1968, 68) die Sicherungsübereignung zur Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer.

    Bei der rechtlichen Beurteilung ist die Vorinstanz in zutreffender Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils V 208/64 davon ausgegangen, daß dem Sicherungsnehmer (hier der Bank) durch die Sicherungsübereignung des Warenlagers das Recht zu dessen Verwertung eingeräumt worden ist und daß mit dieser Verwertung gleichzeitig (uno actu) z w e i Lieferungen angefallen sind; nämlich die Lieferung der Bank an den Erwerber und die Lieferung des Klägers an die Bank (vgl. auch das zu § 116 AO ergangene Urteil des BFH vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 89, 466, BStBl III 1967, 684).

    Die Auffassung des Klägers, daß im Streitfall eine vom BFH-Urteil V 208/64 abweichende Beurteilung geboten sei, weil die Veräußerung des Warenlagers durch die Bank gegen seinen Willen vorgenommen und deshalb die Verfügungsmacht dem Erwerber nicht auf Grund einer "freiwilligen" Willensentschließung (des Sicherungsgebers) verschafft worden sei, ist nicht zutreffend.

  • BGH, 22.03.1972 - VIII ZR 119/70

    Umsatzsteuerpflicht d. Konkursverwalters bei Sicherungsgut

    Bei der Verwertung von Sicherungsgut, das sich noch in der Hand des Sicherungsgebers befindet, durch den Sicherungsnehmer fallen zweimal steuerbare Umsätze an, einmal die Lieferung des Sicherungsgutes durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer zur Verwertung, sodann die Lieferung der veräußerten Sache durch den veräußernden Sicherungsnehmer an den Erwerber (BFH V 208/64 vom 1. Juni 1967 = BStBl 1968 II S. 68 ff).
  • BFH, 04.06.1987 - V R 57/79

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut; Umsatzsteuer aus

    Die Tilgung des Rückzahlungsanspruchs sei das Entgelt für die Verschaffung der Verfügungsmacht an den sicherungsübereigneten Gegenständen (BFH-Urteil vom 1. Juni 1967 V 208/64, BFHE 90, 247, BStBl II 1968, 68).
  • BFH, 20.07.1978 - V R 2/75

    Die Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut durch den

    b) Die nunmehr bewirkte Lieferung ist auch - ebenfalls im Gegensatz zu den Ausführungen von Knobbe-Keuk (a. a. O.) - als entgeltlich zu beurteilen, weil der Sicherungsgeber durch diese Lieferung in Höhe des erzielten zivilrechtlichen Entgelts aus der Verwertung des Sicherungsgutes von seiner Schuld an den Sicherungsnehmer befreit wird (vgl. dazu BGHZ 58, 292 und Mentzel/Kuhn, Konkursordnung, Kommentar, 8. Aufl., Rdnr. 73 a zu § 1, sowie die BFH-Urteile vom 1. Juni 1967 V 208/64, BFHE 90, 247, BStBl II 1968, 68, mit weiteren Nachweisen, und vom 9. Juli 1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645, Nr. 3 der Gründe).
  • BFH, 09.07.1970 - V R 32/70

    Unkostenvergütungen - Pfandleiher - Steuerfreie Kreditgewährung - Kosten der

    Der Sachverhalt ist vergleichbar der Verkaufskommission, bei der eine Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär vorliegt (§ 3 Abs. 3 Satz 1 UStG 1967), oder der Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungseigentümer, bei der im Zeitpunkt der Verwertung eine Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungseigentümer anzunehmen ist (BFH-Urteil V 208/64 vom 1. Juni 1967, BFH 90, 247, BStBl II 1968, 68).
  • FG Hamburg, 30.11.1995 - VI 50/92

    Bewirken von Lieferungen durch Pfandleiherin; Einstufung der durch Versteigerung

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  • BFH, 31.05.1972 - V R 121/71

    Veräußerung sicherungsübereigneter Gegenstände - Sicherungseigentümer - Freigabe

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß sicherungsübereignete Gegenstände erst dann an den Sicherungseigentümer geliefert sind, wenn dieser in Ausübung seiner Verwertungsbefugnis die Gegenstände an Dritte veräußert (BFH-Urteile V 204/56 vom 28. Februar 1957, NJW 1957, 1535; V 208/64 vom 1. Juni 1967, BFH 90, 247, BStBl II 1968, 68).
  • BFH, 17.06.1992 - V B 21/92

    Unbestimmte Umschreibung gerügter Prozeßvorgänge

    Der Kläger meint, das FG verstoße mit seiner Würdigung des Sachverhalts gegen zwingendes Recht und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 1. Juni 1967 V 208/64, BFHE 90, 247, BStBl II 1968, 68).
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